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Generalvikariat

 

Generalvikariat für die Urschweiz

Klosterstrasse 16
6440 Brunnen

041 660 36 82

gv-urschweiz@bistum-chur.ch

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Bernhard Willi

Generalvikar

Diözesane Pastoralentwicklung

 

bernhard.willi@bistum-chur.ch

 

 

 

 

 

 

Dr. Brigitte Fischer Züger

Co-Leiterin der Stabsstelle Personal

Mitglied des Bischofsrats

Bereichsleiterin Personal für die Bistumsregion Urschweiz

 

brigitte.fischer@bistum-chur.ch

 

 

 

 

 

 

 

Luzia Costa

Sekretariat

Firmung

Dokumente

 

costa@bistum-chur.ch

 

 

 

 

 

 

 

 

Anita Mettler

Personalassistentin

Diakonie

Finanzen

 

mettler@bistum-chur.ch

 

 

 

 

 

 

Bernhard Willi

Bernhard Willi

Bernhard Willi hat seine Aufgabe als Generalvikar im August 2023 aufgenommen. Er ist 1966 in Zürich geboren und studierte von 1990 bis 1996 in Chur und Luzern Theologie. 1998 wurde er zum Priester geweiht und begann ein Jahr später sein Doktoratsstudium in Luzern. Während dieser Zeit war er Vikar in St. Felix und Regula, Zürich. Ab 2000 bis 2005 war er wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl Pastoraltheologie der Universität Luzern und schrieb dabei seine Dissertation «Der Bischof als Seelsorger in historischer, systematischer und praktischer Sicht unter Berücksichtigung der deutschsprachigen Bistümer der Schweiz», kurz: «Der Bischof als Seelsorger». Anschliessend wurde er Pfarrer der Pfarrei St. Peter und Paul in Sarnen. 2011 ist er zum Dekan von Obwalden gewählt worden, und war 12 Jahre Mitglied der Urdekanenkonferenz der Bistumsregion Urschweiz. Weiter ist er Mitglied des Priesterrates sowie der Diözesanen Baukommission. Seit Juli 2022 gehört er dem Diözesanen Pastoralentwicklungsteam des Bistums Chur an. Wohnhaft ist er in Sarnen.


Brigitte Fischer Züger

Brigitte Fischer Züger

Dr. theol. Brigitte Fischer Züger arbeitet seit Januar 2013 im Generalvikariat der Bistumsregion Urschweiz. Sie lebt mit ihrem Mann und zwei erwachsenen Töchtern in der Pfarrei Altendorf SZ. Bis März 2020 war sie Stabsmitarbeiterin für Personal- und Pastoralplanung des damaligen GV, Dr. Martin Kopp. Vor ihrer Promotion wirkte sie von 1985-195 als Pastoralassistentin im Glarnerland. 1998 zog sie mit ihrer Familie im Auftrag der Bethlehem Mission Immensee nach Taiwan und war bis 2004 theologische Mitarbeiterin einer Fachstelle der asiatischen Bischofskonferenzen. Von 2004 bis 2013 war Brigitte Fischer Züger bei der Bethlehem Mission Immensee zuständig für die Einsätze von Fachpersonen auf den Philippinen, in Taiwan und China. Bischof Joseph Maria Bonnemain ernannte Brigitte Fischer Züger in den  Bischofsrat und in die Stabstelle Personal. Sie ist Bereichsleiterin für das kirchliche Personal in der Bistumsregion Urschweiz und für Italienischbünden. Sie vertritt das Bistum im Stiftungsrat Missio, in der Conferenza Missionaria Svizzera Italiana, im Rat der Theologinnen, Theologen und Diakone und in der Diözesanen Fortbildungskommission.


Luzia Costa

Luzia Costa

Luzia Costa aus Brunnen arbeitet seit September 2014 in einem 70%-Pensum (Montag bis Mittwoch und Donnerstag) im Sekretariat des Generalvikariates. Sie ist u. a. zuständig für die Administration der Firmtermine und Adressänderungen.


Anita Mettler

Anita Mettler

Anita Mettler aus Brunnen arbeitet seit August 2016 in einem 90%-Pensum im Sekretariat des Generalvikariates und ist u.a. zuständig für die Buchhaltung, für die inländische Mission, den Caritasfonds für die Urschweiz, für IT-Fragen und Personaladministrationsangelegenheiten.

 

 


Peter Camenzind a.D. (rechts)

Peter Camenzind a.D.

Mitte März 2020 hat Peter Camenzind sich nach der Entlassung von Martin Kopp dazu bereit erklärt, ad Interim die Leitung des Generalvikariates zu übernehmen.
Peter Camenzind wurde 1961 in Alpnach geboren und studierte von 1981-1989 Philosophie und Theologie in Chur, Rom und Innsbruck. 1987 wurde er zum Priester geweiht, wirkte 1989 bis 1993 als Vikar in Wädenswil und wechselte daraufhin nach Bürglen, wo er zehn Jahre Pfarrer war. Von 2004 bis 2018 war er Pfarrer in Wädenswil und ab 2015 auch Dekan des Dekanats Albis. Seit dem 1. Mai 2018 steht Peter Camenzind als Seelsorger der Pfarrei St. Martin vor. Sehr bald wurde er zum Vize-Dekan des Dekanats Innerschwyz gewählt und übernahm die Pfarr-Administraturen von Ibach und Seewen.
Auf den 1. Mai 2021 hat ihn Bischof Joseph Maria Bonnemain für das Generalvikariat für die Bistumsregion Urschweiz als Generalvikar ernannt. Er übte dieses Amt bis Ende Juli 2023.
Seit dem 1. August 2023 ist Peter Camenzind Generalvikar für die Bistumsregion Graubünden.

 

Generalvikar a.D. Martin Kopp

Martin Kopp a.D.

Dr. theol., lic. phil. Martin Kopp, Generalvikar für die Urschweiz, geboren 1946 in Zürich, Bürger von Zürich, dort Primarschulen, dann Gymnasium bei den Benediktinern in Engelberg, Matura 1966. Philosophische Studien in Löwen und Rom, Lic phil. 1970, Theologiestudium in Chur, Paris und Rom, Lic. theol 1975. Priesterweihe 1974, Spezialisierung in Theologie der Spiritualität und Dissertation in diesem Bereich: «Seelsorgeteam – Sammlung in der Sendung. Der spirituelle Wert der Gemeinschaft in verschiedenen Seelsorgergruppen. Darstellung und Deutung einer Befragung.» Vikar in der Pfarrei St. Konrad in Zürich (1979–1985), dann Pfarrer der Pfarrei Wädenswil ZH (1985 bis 2003). Gleichzeitig (1985–1994) Lehrbeauftragter für Theologie des geistlichen Lebens an der THC in Chur, Mitglied des Priesterrates, während elf Jahren Präsident des Ausschusses des Priesterrates des Bistums Chur, 1991–2002 Dekan des Dekanates Albis ZH, Militärseelsorge bis ins Jahr 2000. Von 2003 bis 2020 war Dr. Kopp Generalvikar für die Urschweiz. Wohnhaft ist Martin Kopp im Clubhüüs in Erstfeld UR.

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Was ist ein Generalvikar?

Der Generalvikar ist in der römisch-katholischen Kirche der persönliche Vertreter, das sogenannte «alter ego» des aktuellen Bischofs. Und zwar vertritt er den Bischof in allen Verwaltungsangelegenheiten und handelt darum mit gleicher Vollmacht und ordentlicher stellvertretender Gewalt (vgl. Codex iuris canonici 475 ff). Das Amt des Generalvikars erlischt, sobald ein Bischof aus dem Amt scheidet.

Zum Generalvikariat Urschweiz gehören die Kantone Uri, Schwyz, Nidwalden und Obwalden. Dabei bildet Schwyz zwei Dekanate, Innerschwyz und Ausserschwyz, die anderen, kleineren Kantone je ein Dekanat. In seinem Gebiet nimmt der Generalvikar für die Urschweiz besonders die Sorge um das Personal, d. h. für die Geistlichen und die Laien mit theologischer Qualifikation im kirchlichen Dienst, wahr. Ebenso sind die Fragen der Pastoral in diesem Gebiet, aber auch die Kontakte zu den Landes- und Kantonalkirchen (staatskirchenrechtliche Organe), sowie zu vielfältigen Institutionen in Bildung und im Gesundheitssektor, aber ebenso zu diakonischen Einrichtungen, seiner Sorge anvertraut. Nicht zuletzt wird ein guter Kontakt zu den Kantonsregierungen zu seinen Pflichten zählen. Ein wesentliches Führungsinstrument bildet dabei das Kollegium der fünf Urschweizer Dekane (Urschweizer Dekanenkonferenz). Hier werden die allermeisten personellen, aber auch seelsorglichen Probleme besprochen. Die Dekane ihrerseits handeln in ihren Dekanaten, bzw. Kantonen mit relativ grosser Selbständigkeit. Der Generalvikar der Urschweiz ist Mitglied des Bischofsrates der Diözese Chur, der sich wenigstens alle drei Wochen während eines ganzen Tages in Chur versammelt. Ihm gehören neben Bischof und Weihbischof alle Generalvikare und Bischofsvikare an. Letzte Entscheide im personellen Bereich fällt der Bischofsrat. Diese müssen aber durch die regionalen Generalvikariate vorbereitet und verantwortet sein.

Seitdem Martin Kopp 2003 Generalvikar für die Urschweiz wurde, befindet sich das Büro des Generalvikariates in Brunnen und geniesst es die Gastfreundschaft der Ingenbohler Schwestern.

Aktuelle Aufgaben und Herausforderungen

Der Generalvikar für die Urschweiz soll die in der Seelsorge Tätigen unterstützen, und das Vertrauen zwischen ihnen und ihren Gemeinden stärken. Eine besondere Beachtung verdient dabei die Ermutigung der freiwillig Tätigen, die sich in den Urschweizer Pfarreien in grosser Zahl finden. Es versteht sich, dass dabei das Evangelium Jesu Christi letztgültiger Massstab ist. Die Zeichen der Zeit zu erkennen und die Sendung der Kirche in dieser Zeit zu deuten, ist eine uns immer neu gestellte Aufgabe. Die Schrift und die reiche spirituelle Tradition der Kirche helfen uns dabei unverzichtbar. Der Generalvikar betrachtet es als besonders dringliche Aufgabe, zusammen mit den Seelsorgenden und den Pfarreien neue und angemessenere Wege der Seelsorge und des Gemeindelebens zu erkunden, zu finden und zu fördern. Dabei soll der Blick für die Aufgabe der Bistumskirche und die Sensibilität für die Gesamtkirche geweitet werden.

Die grosse Verschiedenheit, z. B. des Aufbaus einer kantonalkirchlichen Struktur, aber auch der althergebrachten Traditionen innerhalb der Urschweiz, bringt es mit sich, dass in dieser föderalen Verschiedenheit die einzelne Situation besonders respektiert werden muss. Die Urschweiz verfügt über Pfarrwahlrechte, die ins Mittelalter zurückreichen, also klar vorreformatorisch sind. Ihnen und weiteren demokratischen Rechten und Gepflogenheiten ist Rechnung zu tragen.

Auch wenn die Ökumene in einem grossmehrheitlich katholischen Gebiet kaum eine besondere Herausforderung zu sein scheint, will auch hier das Generalvikariat, das Gemeinsame pflegen, wie das etwa im Bereich der Diakonie beispielsweise im Hilfswerk der Kirchen Uri geschieht. Diakonie und Sorge um die Jugend sind besondere Schwerpunkte der Aufmerksamkeit. In einem Gebiet, das zu einem guten Teil als «Randgebiet» gilt, können soziale Fragen oft noch brennender sein. Neben dem Hilfswerk in Uri und dem begleiteten Wohnen für Jugendliche in Uri, wurde in den vergangenen Jahren die KIRSO, kirchliche Sozialberatung in Goldau, ins Leben gerufen. In den Dekanaten Nidwalden, Obwalden und Ausserschwyz sind verschiedene diakonische Initiativen im Gang.

Die Mittelschulseelsorge will gepflegt oder auch neu aufgebaut werden. Vorbildlich wurde diese seit Jahren in Stans geleistet, neu im Aufbau ist sie in Altdorf, Schwyz und Sarnen begriffen.

Enorme Anstrengungen wurden im Bereich der Firmpastoral unternommen. Viele schöne Früchte zeigen sich, namentlich dort, wo man sich zur Anhebung des Firmalters entschlossen hat. Hier kann der Situation der Jugendlichen und jungen Erwachsenen in einem besonderen Mass Rechnung getragen werden. Wie überall stellen der Personalmangel, sowie Strukturfragen eine besondere Herausforderung für die Planung der pastoralen Arbeit dar. In der Urschweiz gilt das insbesondere für die Gebiete mit vielen kleinen Pfarreien, die zudem oft sehr entlegen sind. In der Urschweiz sind in den vergangenen acht Jahren manche Modelle für bereits errichtete oder noch zu errichtende Seelsorgeräume gewachsen. Dabei wurde sehr darauf geachtet, dass solche Räume von den Bedürfnissen der Basis her wachsen. Damit ist freilich eine neue Art von kirchlicher Solidarität gefordert

Geschichtliches

Bis zur Aufhebung des Bistums Konstanz im Jahr 1819 gehörten die vier Kantone der Urschweiz, Uri, Schwyz, Nidwalden und Obwalden, wie der weitaus grösste Teil der deutschsprachigen Schweiz, während rund tausend Jahren zu diesem Bistum. Einzige Ausnahme war das Urserental, das seit jeher zum Bistum Chur gehörte. Papst Pius VII unterstellte am 9. Oktober 1819 die Urkantone, zusammen mit andern Deutschschweizer Kantonen dem Bischof von Chur, Karl Buol von Schauenstein. Der Bischof von Chur war dadurch apostolischer Administrator dieser Gebiete. Einzig der Kanton Schwyz trat im Jahr 1824 durch ein Konkordat dem Bistum Chur bei.

Abgesehen von Uri (ausser Urseren), Nidwalden und Obwalden, blieben auch Glarus und Zürich im Status der Administratur, und dies bis auf den heutigen Tag. Noch während Jahrzehnten fasste man in der Urschweiz andere Bistumszugehörigkeiten ins Auge. 1831 verfügte gar Papst Gregor XVI die Angliederung von Uri, Nidwalden und Obwalden ans Bistum Basel, doch das entsprechende Konkordat mit den Kantonen kam nie zustande. So blieb die Urschweiz bei Chur, auch wenn noch jahrelang Bemühungen um ein eigenes Bistum Urschweiz liefen.

Drei Bistumsregionen

Tatsächlich war es nicht leicht, dass drei so unterschiedliche Regionen zu einem einzigen Bistumsverband zusammenfanden: Graubünden, das alte rätische Kerngebiet des Churer Bistums, welches mittlerweile an die 1600 Jahre zählt, sodann das durch die Reformation geprägte Zürich, in dem sich ein eigener, aber starker Diasporakatholizismus herausbildete, und schliesslich die Urschweiz, katholisches Kerngebiet, barock geprägt, mit einer entsprechend heiteren, gemütsbetonten Lebensgestaltung.

Das bis 1997 zu Chur gehörige Liechtenstein war ebenfalls Churer «Urgestein», Glarus lag zwischen den drei Regionen.

1957 wurde, damals nach einer Intervention Roms, das Generalvikariat Zürich gegründet. Und dreizehn Jahre später sanktionierte der damalige Churer Bischof Johannes Vonderach diese Aufteilung des Bistums, indem er seine Diözese in die drei Generalvikariate Graubünden-Liechtenstein-Glarus, sowie Zürich und die Urschweiz einteilte. Karl Scheuber wurde 1970 erster Generalvikar der Urschweiz. 1973 folgte ihm Gregor Burch, der bis 1985 das Amt innehatte. 1985–1993 war Walter Niederberger Generalvikar. Durch die römische Intervention von 1993 wurden die Weihbischöfe Peter Henrici und Paul Vollmar Generalvikare für die ganze Diözese Chur. Nachdem sich Peter Henrici neben Zürich auch um Schwyz zu kümmern hatte, übernahm nach kurzer Zeit Paul Vollmar die Sorge um die ganze Urschweiz. Bischof Amedée Grab stellte nach schwierigen Jahren 1998 das Generalvikariat Urschweiz wieder gänzlich her. Weihbischof Vollmar war dessen Generalvikar bis zum Jahr 2003, als er in gleicher Eigenschaft nach Zürich kam. Bischof Grab ernannte in diesem Jahr Martin Kopp zum neuen Urschweizer Generalvikar. Als 2007 Bischof Vitus Huonder die Diözese übernahm, bestätigte er den Generalvikar.

2008 wurden die regionalen Generalvikariate zu Bischofsvikariaten ohne weitere Eigenständigkeit zurückgestuft. Doch die Unzufriedenheit darüber war unter Priestern und Laien relativ gross, sodass schon 2009 der alte Zustand wiederhergestellt wurde, mit dem Unterschied, dass neben den regionalen Generalvikaren, die ihren Kompetenzbereich im jeweiligen Gebiet beibehielten, in Chur aber ein weiterer Generalvikar für das ganze Bistum ernannt wurde. Dementsprechend trägt dieser die Verantwortung für gesamtdiözesane Belange, für Stiftungen, und ist Leiter des Ordinariates in Chur (Moderator curiae).